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Barrierefreie Website & BFSG: Was Unternehmen 2026 wissen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Viele Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote jetzt barrierefrei gestalten — wir erklären, wer betroffen ist und was konkret zu tun ist.

14. August 2026 · 8 Min Lesezeit · Custom Development
Barrierefreiheit im Web war lange eine freiwillige Kür. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den europäischen European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt, ist sie für viele Unternehmen seit dem 28. Juni 2025 Pflicht. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, worum es geht, wer betroffen ist, was „barrierefrei" technisch bedeutet und wie du deine Website Schritt für Schritt fit machst. Hinweis vorab: Das ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung — im Zweifel lass deinen konkreten Fall anwaltlich prüfen.
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Was ist das BFSG — und seit wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act" in Deutschland um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung digitale Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können. Anders als frühere Regeln, die vor allem öffentliche Stellen betrafen, nimmt das BFSG auch die private Wirtschaft in die Pflicht. Stichtag für die Geltung ist der 28. Juni 2025.

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Wer ist betroffen — und wer nicht?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking, Personenbeförderung oder Telekommunikation. Es gibt Ausnahmen, unter anderem für sehr kleine Unternehmen bei bestimmten Dienstleistungen. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab (z. B. Mitarbeiterzahl und Umsatz) und sollte rechtlich geprüft werden. Faustregel: Wer online an Endkunden verkauft oder Dienstleistungen digital anbietet, sollte das Thema ernst nehmen.

Keine Rechtsberatung

Ob und wie das BFSG konkret für dich gilt, ist eine juristische Frage. Diese Übersicht ersetzt keine anwaltliche Prüfung deines Einzelfalls.

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Was heißt barrierefrei konkret? (WCAG 2.1 AA)

Der technische Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA. Vereinfacht heißt das, deine Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis bedeutet das unter anderem:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, nicht nur mit der Maus
  • Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder
  • Saubere Überschriften-Struktur und semantisches HTML
  • Klar beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
  • Untertitel bei Videos, Transkripte bei Audio
  • Keine Informationen allein über Farbe transportieren
  • Zoombar und auf allen Geräten nutzbar
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Häufige Barrieren auf normalen Websites

Die meisten Websites verstoßen unbewusst gegen mehrere Punkte. Typische Stolperfallen sind zu blasse Texte (schlechter Kontrast), Buttons ohne beschreibenden Text, Bilder ohne Alt-Text, Slider und Menüs, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen, sowie Formulare, deren Felder nur durch Platzhalter statt echter Labels gekennzeichnet sind. Auch PDF-Dokumente sind oft nicht barrierefrei. Die gute Nachricht: Vieles davon lässt sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn man es systematisch angeht.

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So machst du deine Website barrierefrei

Ein sinnvolles Vorgehen ist: Zuerst ein Audit, das den Ist-Zustand gegen die WCAG-Kriterien prüft. Daraus ergeben sich priorisierte Maßnahmen — kritische Barrieren zuerst. Dann die Umsetzung im Code (Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Formulare). Anschließend eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website und ein Feedback-Mechanismus. Wichtig: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern muss bei jeder Änderung mitgedacht werden.

Vorsicht bei Overlay-Tools

Automatische „Barrierefreiheits-Overlays" (ein Widget, das alles lösen soll) gelten unter Experten als unzureichend und schaffen echte Konformität nicht. Sie ersetzen keine sauber gebaute, barrierefreie Website.

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FAQ

Häufige Fragen.

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und nimmt auch die private Wirtschaft in die Pflicht.

Gilt das auch für meinen kleinen Onlineshop?

Onlineshops für Verbraucher gehören grundsätzlich zu den betroffenen Angeboten. Es gibt Ausnahmen für sehr kleine Unternehmen bei bestimmten Dienstleistungen — ob sie greifen, ist eine juristische Einzelfallfrage.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?

Nein. Automatische Overlay-Widgets schaffen keine echte Konformität und werden von Experten kritisch gesehen. Barrierefreiheit muss im Aufbau der Website selbst verankert sein.

Wie aufwendig ist die Umsetzung?

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Nach einem Audit lässt sich der Aufwand klar beziffern. Vieles — Kontraste, Struktur, Formulare — ist mit überschaubarem Aufwand machbar, wenn man es systematisch angeht.
Tags
BarrierefreiheitBFSGWCAGRecht
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