Was ist das BFSG — und seit wann gilt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act" in Deutschland um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung digitale Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können. Anders als frühere Regeln, die vor allem öffentliche Stellen betrafen, nimmt das BFSG auch die private Wirtschaft in die Pflicht. Stichtag für die Geltung ist der 28. Juni 2025.
Wer ist betroffen — und wer nicht?
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking, Personenbeförderung oder Telekommunikation. Es gibt Ausnahmen, unter anderem für sehr kleine Unternehmen bei bestimmten Dienstleistungen. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab (z. B. Mitarbeiterzahl und Umsatz) und sollte rechtlich geprüft werden. Faustregel: Wer online an Endkunden verkauft oder Dienstleistungen digital anbietet, sollte das Thema ernst nehmen.
Ob und wie das BFSG konkret für dich gilt, ist eine juristische Frage. Diese Übersicht ersetzt keine anwaltliche Prüfung deines Einzelfalls.
Was heißt barrierefrei konkret? (WCAG 2.1 AA)
Der technische Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA. Vereinfacht heißt das, deine Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis bedeutet das unter anderem:
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, nicht nur mit der Maus
- Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder
- Saubere Überschriften-Struktur und semantisches HTML
- Klar beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Untertitel bei Videos, Transkripte bei Audio
- Keine Informationen allein über Farbe transportieren
- Zoombar und auf allen Geräten nutzbar
Häufige Barrieren auf normalen Websites
Die meisten Websites verstoßen unbewusst gegen mehrere Punkte. Typische Stolperfallen sind zu blasse Texte (schlechter Kontrast), Buttons ohne beschreibenden Text, Bilder ohne Alt-Text, Slider und Menüs, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen, sowie Formulare, deren Felder nur durch Platzhalter statt echter Labels gekennzeichnet sind. Auch PDF-Dokumente sind oft nicht barrierefrei. Die gute Nachricht: Vieles davon lässt sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn man es systematisch angeht.
So machst du deine Website barrierefrei
Ein sinnvolles Vorgehen ist: Zuerst ein Audit, das den Ist-Zustand gegen die WCAG-Kriterien prüft. Daraus ergeben sich priorisierte Maßnahmen — kritische Barrieren zuerst. Dann die Umsetzung im Code (Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Formulare). Anschließend eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website und ein Feedback-Mechanismus. Wichtig: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern muss bei jeder Änderung mitgedacht werden.
Automatische „Barrierefreiheits-Overlays" (ein Widget, das alles lösen soll) gelten unter Experten als unzureichend und schaffen echte Konformität nicht. Sie ersetzen keine sauber gebaute, barrierefreie Website.
Wir übernehmen das für dich.
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